5. Sicherheit

Die Thematik der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ist, gerade in Berlin, ein seit Jahrzehnten sehr heiß diskutiertes Thema.

Während die Einen hinter jeder Forderung, jeder Maßnahme oder jedem Gesetzesvorschlag einen Angriff auf die Freiheiten der Bürger wittern, fordern die Anderen härteres Durchgreifen und strengere Regeln. Bevor ich Ihnen jedoch meine persönliche Sichtweise zu der Thematik darstelle, möchte ich Ihnen die von der „Bundeszentrale für politische Bildung“ festgeschriebene Definition für die beiden Felder „öffentliche Sicherheit“ und „öffentliche Ordnung“ nicht vorenthalten:

„Unter Schutz der öffentlichen Sicherheit versteht man den Schutz der geschriebenen Rechtsordnung, des Staates und seiner Institutionen und der individuellen Rechtsgüter der Bürger. Die geschriebene Rechtsordnung sind alle Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften der Bundesrepublik.

Als öffentliche Ordnung wird die Gesamtheit der ungeschriebenen Regeln bezeichnet, welche für das sittliche Empfinden aller gerecht und billig Denkenden im Zusammenleben relevant sind.“

Zu den oben genannten „individuellen Rechtsgütern“ gehören beispielsweise das Leben, die Freiheit, die körperliche Unversehrtheit sowie das Eigentum und Vermögen der Bürgerinnen und Bürger. Die Notwendigkeit, dass der Staat den Schutz dieser Güter gewährleistet, steht für mich außer Frage. Ebenso wie der Schutz der geschriebenen Rechtsordnung, womit die für alle Bürgerinnen und Bürger verbindlichen Gesetze gemeint sind, deren Einhaltung ein friedliches und geordnetes Zusammenleben in unserer Gesellschaft gewährleisten sollen. Leider macht es in Berlin mancherorts den Anschein, als sei dies nicht ausreichend beachtet und damit einhergehend öffentliche Verwahrlosung, Müllberge, offene Drogenszenen und verschiedene Formen der Kriminalität als unabdingbare Begleiterscheinung. Um die Problematik besser zu verstehen, lohnt es sich hierbei einen kurzen Blick auf die aus der Kriminologie bekannte „Broken-Windows-Theorie“ zu werfen. Demnach führen bereits kleinste soziale Unordnungen bzw. Verwahrlosungen (in der Grundtheorie bildhaft in Form einer zerbrochenen Fensterscheibe) zu weiteren negativen Entwicklungen, da dies den Anschein einer mangelnden Kontrolle erweckt. Das New Yorker Polizeimodell der 90er Jahre basierte auf dieser Theorie. In der Folge wurden bereits kleinste Vergehen, wie das Urinieren in der Öffentlichkeit oder Drogenbesitz, konsequent geahndet. In New York hatte diese Strategie großen Erfolg und führte zu einem Rückgang der Verwahrlosung und Kriminalitätsrate. Eine ähnliche Strategie könnte in Berlin ebenfalls ausgearbeitet werden und Anwendung finden. Schon jetzt hat die Polizei Berlin eine spezielle Brennpunkteinheit implementiert, die sich Vorrangig um die bekannten Brennpunkte kümmert und hier Prävention sowie konsequente Gefahrenabwehr und Strafverfolgung betreibt. Kritiker führen gerne an, dass die in der Vergangenheit betriebene Null-Toleranz-Politik im Görlitzer Park nicht den gewünschten Erfolg erzielt hat. Damit macht man es sich meiner Meinung nach jedoch etwas einfach. Denn für den Erfolg einer solchen Strategie ist nicht allein die Polizei verantwortlich, da dies nur einen Baustein darstellt. Für eine konsequente Bekämpfung braucht es neben einer gut ausgestatteten Polizei eine motivierte und personalstarke Justiz, die in der Lage ist, Verfahren schnell vor Gericht zu verhandeln und Straftäter zu bestrafen. Zudem müssen neben dem Strafrecht weitere Rechtsgebiete Anwendung finden, wie beispielsweise die konsequentere Durchsetzung aufenthaltsrechtlicher bzw. aufenthaltsbeendender Maßnahmen, sofern erhebliche Straftaten begangen wurden oder nach eingehender Prüfung kein Recht auf einen weiteren Verbleib in der Bundesrepublik vorliegt. Selbstverständlich darf bei alldem nicht die Notwendigkeit gezielter Sozialarbeit usw. außer Acht gelassen werden.

Drogenpolitik

Cannabis

Meiner Meinung geht es hier darum Realitäten anzuerkennen und mit diesen umzugehen. Daher führt aus meiner Sicht an einer Legalisierung von Cannabis kein Weg vorbei. Es bringt nichts etwas zu verbieten, was ein Großteil der Bewohnerinnen und Bewohner regelmäßig tut bzw. schon einmal getan hat. Zumal dieses Verbot derzeit sowieso nicht durchgesetzt wird und es durch aktuelle Rechtsprechung (Eigenbedarf) aufgeweicht wurde. So ist es hier Aufgabe guter Politik die Realität anzuerkennen und eine legalisierte Abgabe von Cannabis zu gestatten. Dies würde viele Vorteile nach sich ziehen.

·      Konsumenten werden aus der Kriminalität geholt und man kann bessere staatliche Hilfs- und Präventionsangebote schaffen

·      Kriminellen Strukturen werden wichtige Einnahmequellen entzogen (Drogenverkauf ist zum Beispiel ein „Brot und Butter Geschäft“ arabischer       Großfamilien)

·      Die Abgabe an Minderjährige kann zumindest besser unterbunden werden als es aktuell der Fall ist

·      Unterbindung des Verkaufs von immer stärkeren Cannabinoiden

·      Potenziell weniger Kontakt der Konsumenten zu härteren Drogen und das damit einhergehende Abhängigkeitsverhältnis

·      Zusätzliche Steuereinnahmen

·      Entlastung von Polizei und Justiz

 

Klar muss bei einer legalisierten Abgabe von Cannabis jedoch sein, dass dann jedweder illegale Verkauf unterbunden und konsequent strafrechtlich verfolgt würde.

Mittel- bis Langfristig würde aufgrund des legalen Angebots der illegale Handel ähnlich wie bei Alkohol und Zigaretten von allein massiv abnehmen.

Harte Drogen

Hier steht aus meiner Sicht der Schutzauftrag des Staates bezüglich der körperlichen Gesundheit über dem Interesse des Einzelnen. Daher sollen harte Drogen bzw. deren Ersatzstoffe nur durch eine ärztliche Verschreibung erhältlich sein. Der Verkauf von harten Drogen und insbesondere die dahinterstehenden Strukturen müssen durch Arbeit der Polizei und Justiz strafrechtlich verfolgt werden. Dazu können durch die Legalisierung von Cannabis frei gewordenen Kapazitäten genutzt werden.

 

Fazit

Im Großen und Ganzen sollte Personen, welche die öffentliche Sicherheit und Ordnung negativ beeinflussen, klar sein, dass der Staat seine Pflicht zur Kontrolle durchführt und hierbei konsequent handelt. Straftätern darf nicht das Gefühl von rechtsfreien Räumen gegeben werden. Dies ist der Staat auch seinen rechtschaffenden Bürgerinnen und Bürgern schuldig, die im Zuge der falsch verstandenen Toleranz gegenüber Personen, die sich in dieser Gesellschaft nicht anpassen wollen, oftmals aus den Augen verloren werden. Gerade in einer bunten und vielfältigen Stadt wie Berlin, in der verschiedenste Lebensmodelle auf engstem Raum aufeinandertreffen, ist die Wahrung einer verbindlichen Ordnung für alle Menschen wichtig, um eine freie Entfaltung für Jedermann zu ermöglichen.